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Statistik nach Themen - Eingliederung behinderter Menschen
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet Menschen mit Behinderung vielfältige Unterstützungen zur Integration in Ausbildung und Arbeit. Die BA erfüllt damit einen gesetzlichen Auftrag. Behinderten Menschen können Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden, die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern (§ 97 SGB III).
Daten zur Umsetzung dieser Zielsetzung finden Sie in den Statistiken der BA. Hierin wird regelmäßig über Themen wie zum Beispiel die Förderleistungen an Arbeitgeber zur Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen berichtet.

Statistik der Bundesagentur für Arbeit