1. Zum Inhalt springen

Wichtiger Hinweis

Diese Seite ist nicht mehr gültig. In wenigen Sekunden werden Sie auf die aktuelle Seite weitergeleitet. Bitte aktualisieren Sie ggf. Ihre Favoriten.

Statistik nach SGB II und SGB III

Grafik: Integration der SGBII-Statistik in die Arbeitsmarktstatistik Das Wichtigste in Schlagworten:
  • Umbau der Sozialsysteme führt zu Umbau der Arbeitsmarktstatistik
  • mehr regionalisierte Informationen, vor allem über Kreise und Gemeinden
  • Statistik nach dem SGB erfasst erweiterten Personenkreis: Ausbau der Arbeitsmarkt- und Sozialstatistik
  • Fortführung der Arbeitsmarktstatistik als integriertes System mit Konstanz der Definition von Arbeitslosigkeit
  • neues Berichtssystem zur Beschreibung der Bedarfsgemeinschaften, der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und ihrer Angehörigen
  • Transparenz durch Darstellung der unterschiedlichen Konten und ihrer Schnittmengen: Arbeitslosigkeit, Leistungsbezug, Maßnahmen und Beschäftigung
  • vorübergehende Einschränkung der gewohnten Tabellenprogramme, weil
    • Übergänge der Menschen von den Agenturen für Arbeit zu den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende Zeit brauchen,
    • neue Arbeitsprozesse erst nach einer Anlaufzeit stabil sind und die Daten in den Geschäftssystemen dann erst hinreichend sicher für Auswertungen nutzbar sind
    • Verfahren zur Überleitung von Daten aus den neuen EDV-Verfahren in die statistischen Auswertungssysteme zu entwickeln und nach erstmaliger Versorgung mit Daten zu testen sind.

Mit der Einführung des SGB II ändern sich die Grundlagen der Arbeitsmarktstatistik in Deutschland. Die Statistiken basieren bisher allein auf den Geschäftsdaten der Agenturen für Arbeit, die nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nur noch für einen Teil der Arbeitslosen zuständig sind. Als Träger der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II treten mit den Arbeitsgemeinschaften und den so genannten optierenden Kommunen weitere Akteure auf den Arbeitsmarkt. Zur Sicherung der Vergleichbarkeit und Qualität der Statistik wurde die Bundesagentur mit § 53 SGB II beauftragt, die bisherige Arbeitsmarktstatistik nach §§ 280 ff. SGB III unter Einschluss der Grundsicherung für Arbeitsuchende weiter zu führen (vgl. Statistik unter SGB II und SGB III). Dabei wird die Definition der Arbeitslosigkeit aus dem SGB III beibehalten und lediglich im Hinblick auf die Heterogenität der Personenkreise beider Rechtskreise angepasst (vgl. Arbeitslosenbegriff unter SGB II und SGB III, Arbeitshilfe arbeitslos/arbeitsuchend). In Abstimmung mit dem Statistischen Bundesamt wird ein gemeinsames Konzept zum Übergang der bisherigen Sozialhilfestatistik in die neue umfassende Statistik über die Grundsicherung in Deutschland erarbeitet. Die notwendigen Rechtsgrundlagen wurden mit den §§ 51a und 51b SGB II geschaffen.

Durch die Kombination von Informationen aus dem SGB II- und dem SGB III- Bereich über Arbeitslosigkeit, erwerbsfähige Hilfebedürftige, Bedarfgemeinschaften, Leistungsbezug und Förderung wird eine integrierte Statistik möglich. Diese zeigt für die einzelnen Regionen ein Gesamtbild, vermeidet Überschneidungen oder Doppelzählungen und bildet Übergänge zwischen den Systemen einschließlich der Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ab. Soweit die Aufgaben des SGB II mit den bisherigen IT-Verfahren der BA wahrgenommen werden, ist es möglich, die anfallenden Daten über die bekannten Statistikverfahren zu erschließen. Dabei müssen die SGB-II Besonderheiten in die Verfahren integriert und insbesondere eine Differenzierung nach Rechtskreis und Trägerschaft ermöglicht werden. Mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbänden wurden Datenstandards erarbeitet, die es ermöglichen, die Daten der optierenden Kommunen in die Datenstruktur des BA-Data-Warehouse einzubinden (vgl. XSozial SGB II-Version 2.5.0.1 (Excel)). Die Daten über Arbeitsmarkt, Förderung und Grundsicherung lassen sich so vervollständigen.