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Übergänge von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Beschäftigung (und umgekehrt) - Häufig gestellte Fragen (FAQ) -

Die hier gegebenen Antworten beziehen sich exemplarisch auf den Bestand der Arbeitslosen bzw. erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Zeitraum Juni 2006 bis Juni 2007.

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Auf welchem Zeitraum beruhen die Analysen?

Die Übergangsanalysen wurden für Arbeitslose und Hilfebedürftige durchgeführt, die in den Monaten Juni 2006 bis Juni 2007 im Bestand der ARGEn, der Agenturen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung oder der zugelassenen kommunalen Träger geführt wurden. Es wurde analysiert, ob ein, drei oder sechs Monate danach bzw. davor eine Beschäftigung vorlag. Insgesamt wurden also Informationen für den Zeitraum Dezember 2005 bis Dezember 2007 ausgewertet.


Warum wurden nicht auch aktuellere Daten ausgewertet?

Für Bestandsfälle aus späteren Monaten konnten Übergänge zum Zeitpunkt der Analyse noch nicht ermittelt werden, weil ja die Übertritte bis zu einem halben Jahr nach dem Bestandszeitpunkt geprüft werden sollten: für die Arbeitslosen und Hilfebedürftige aus dem Juni 2007 sind das die Übertritte bis Dezember 2007. Die Analyse für Arbeitslose der Monate Juli 2007 bis Juni 2008 (mit Übertritten bis Dezember 2008) wird Anfang 2009 durchgeführt.


Warum wurden Übergänge nicht auch für frühere Zeitpunkte ausgewertet?

Die Datenlage bei zugelassenen kommunalen Trägern hat sich erst im Laufe des ersten Halbjahres 2006 soweit stabilisiert, dass für hinreichend viele Träger verlässliche Einzeldaten durchgängig für aufeinander folgende Monate geliefert wurden. Für die Monate in 2005 mussten trotz der zunehmenden Lieferung von Einzeldaten in vielen Fällen die Eckdaten der Statistik geschätzt werden; im Durchschnitt des zweiten Halbjahres 2005 lagen nur für 31 der 69 zugelassenen kommunalen Träger vollständige Datenlieferungen für die Veröffentlichung der Statistik über Hilfebedürftige vor. Die Lieferung von Daten mit Wartezeit von drei Monaten (also unter Berücksichtigung nachträglicher Bewilligungen) durch die zugelassenen kommunalen Träger lief erst Mitte 2006 an.


Warum werden bei den Übergangsanalysen nicht durchgängig Daten für alle 69 zugelassenen kommunalen Träger ausgewiesen?

Daten zu Übergängen können ausgewiesen werden, wenn sowohl für den Ausgangsmonat des betrachteten Bestandes als auch für den Zielmonat (1, 3 oder 6 Monate später bzw. früher) plausible Einzeldaten vorliegen und hinreichend viele Fälle im Hinblick auf die Beschäftigung prinzipiell recherchierbar sind (Vorliegen der Sozialversicherungsnummer). Die hierzu erforderlichen Daten waren nicht bei allen Trägern durchgängig verfügbar; insoweit sind Lücken in den Tabellen hinzunehmen.


Warum wurde für die im Methodenbericht vorgestellte Ranganalyse ein 6-Monatszeitraum ausgewählt?

Auswertungen zu Übergängen aus Hilfebedürftigkeit bzw. SGB II-Arbeitslosigkeit in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stehen für 13 einzelne Monate zur Verfügung. Dabei liegen in den einzelnen Monaten verwendbare Daten für eine jeweils unterschiedliche Anzahl an Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor. Die Ranganalyse des Methodenberichts wurde als Mittel vorgestellt, um Informationen aus möglichst vielen Zeitpunkten zu verdichten und zufällige Effekte einzelner Monate auszuschließen. Die Auswahl eines aus mehreren Monaten bestehenden Zeitraums ist aus analytischer Sicht vor allem notwendig, um saisonale Schwankungen auszugleichen (die regional unterschiedlich stark sind). Neben einer möglichst großen Zahl an Monaten sollte auch eine möglichst große Zahl an Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit durchgängigen Daten für alle Monate des ausgewählten Zeitraums einfließen. Je länger allerdings der Zeitraum gewählt wird, desto weniger Träger erfüllen das Kriterium. Unter Berücksichtigung dieser konkurrierenden Ziele wurde der 6-Monatszeitraum Januar 2007 bis Juni 2007 als beste Kombination identifiziert; es konnten hierfür bei der Analyse für Hilfebedürftige 53 zugelassene kommunale Träger (zkT) berücksichtigt werden und 45 zkT bei der Analyse für Arbeitslose.


Warum wurden in der Analyse Übergangsraten berechnet und nicht absolute Größen herangezogen?

Die absolute Zahl der Übergänge aus Hilfebedürftigkeit oder SGB II-Arbeitslosigkeit in Beschäftigung ist insbesondere für interregionale, aber auch für intertemporale Vergleiche nicht geeignet. Denn sie ist abhängig von der Zahl der Arbeitslosen bzw. Hilfebedürftigen, die von einem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende betreut werden. Um diese Unterschiede auszuschalten, wird eine Übergangsrate berechnet, indem die Zahl der Übergänge des laufenden Monats auf den Bestand des Vormonats bezogen wird. Alle absoluten Größen sind in den im Internet bereitgestellten Tabellen abgedruckt, so dass dort die berechneten Übergangsraten nachvollzogen werden könnten.


Warum fallen die Übergangsraten so niedrig aus?

Niedrige Übergangsraten sind ein Spiegelbild langer Dauern von Hilfebedürftigkeit. Aus dem System der bis Ende 2004 gezahlten Arbeitslosenhilfe ist bekannt, dass die Dauer der Arbeitslosigkeit bei den Empfängern von Arbeitslosenhilfe mehr als doppelt so hoch war wie die Dauer bei Arbeitslosengeldempfängern. Entsprechend niedriger waren die Abgangsraten aus Arbeitslosigkeit. Das gleiche Bild sieht man bei den im Methodenbericht zum Vergleich dargestellten Übergangsraten für Arbeitslose im Rechtskreis SGB III; diese fallen mehr als doppelt so hoch aus wie die für den Rechtskreis SGB II. Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung können nach Ablauf eines Monats, nach drei Monaten und nach sechs Monaten ermittelt werden. Für den Methodenbericht wurden Analysen nach einem Monat genutzt, weil man so monatliche Übergänge erhält, die sich zu mehrmonatigen Summen addieren lassen. Je länger gewartet wird, desto höher ist die Zahl der Übergänge. So ist der Anteil der in Beschäftigung übergegangenen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bzw. Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II nach 6 Monaten um mehr als das dreifache höher als nach einem Monat.


Ab wann kann man von signifikanten Unterschieden der Rate im interregionalen Vergleich sprechen?

Auch wenn sich innerhalb eines Regionaltyps die monatsdurchschnittlichen Übergangsraten zweier Träger X und Y um weniger als einen Prozentpunkt unterscheiden, so kann der relative Abstand dennoch signifikant sein. Beispiel: Monatsdurchschnittliche Übergangsrate bei Träger X: 4,8% Monatsdurchschnittliche Übergangsrate bei Träger Y: 4,0% Der absolute Abstand beträgt „nur“ 0,8 Prozentpunkte. Die Übergangsrate des Trägers X liegt aber um 20% über der Übergangsrate des Trägers Y. Ein anderes Indiz signifikanter Abweichungen ist für den einzelnen Träger seine Position in der sortierten Liste aller Träger seines Vergleichstyps. Bei einer Position im untersten oder obersten Viertel (Quartil) liegt eine deutliche Abweichung vor. Nach diesem Modell können alle Träger aus den Tabellen 1 bis 24 des Methodenberichts ihre relative Position bestimmen und bewerten.


Führen niedrigere Anteile recherchierbarer Fälle bei den Übergangsanalysen zu niedrigeren Übergangsraten bei den zugelassenen kommunalen Trägern (zkT)?

Grundlage der Analyse ist die Recherche in der Beschäftigungsstatistik nach dem Vorliegen einer späteren Beschäftigung für die Arbeitslosen oder Hilfebedürftigen. Die Recherche lässt sich nur durchführen, wenn die Sozialversicherungsnummer, die Bestandteil der nach § 51 b SGB II zu liefernden Daten ist, tatsächlich vorliegt. Die Anteile der recherchierbaren Fälle an den Hilfebedürftigen oder SGB II-Arbeitslosen sind für die zugelassenen kommunalen Träger (zkT) tatsächlich geringfügig niedriger als für Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen (ARGEn) sowie für Agenturen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (AAgtAw); und zwar um rund 4 Prozentpunkte bei einer durchschnittlichen Recherchierbarkeit für alle Träger von 96,3% (Arbeitslose) bzw. 92% (erwerbsfähige Hilfebedürftige). Der niedrigere Anteil der recherchierbaren Fälle bei den zkT beeinflusst die Ergebnisse aber nicht zu ungunsten der zkT. Die mit Hilfe des Recherchemodells gemessenen Übergänge werden nur auf die recherchierbaren Fälle – also Personen mit Sozialversicherungsnummer - bezogen. Die Hilfebedürftigen bzw. die SGB II-Arbeitslosen, für die keine Sozialversicherungsnummern vorliegen, werden also sowohl im Nenner wie im Zähler nicht berücksichtigt. Es spricht einiges dafür, dass Hilfebedürftige bzw. SGB II-Arbeitslose ohne Sozialversicherungsnummer im Allgemeinen arbeitsmarktferner als Hilfebedürftige bzw. SGB II-Arbeitslose mit Sozialversicherungsnummer sind und deshalb eine geringere Übergangswahrscheinlichkeit aufweisen; wenn das so ist, dann dürften bei Trägern mit niedrigerem Rechercheanteil die Übergangsraten sogar leicht überzeichnet sein.


Warum wurde die Ranganalyse als Vergleichsmethode gewählt?

Der zunächst naheliegende Vergleich der durchschnittlichen Übergangsraten in den drei Trägerformen ist ungeeignet, weil die Übergangsraten in starkem Maße von der Arbeitsmarktverfassung beeinflusst werden und die Träger diesbezüglich unterschiedlichen Einflüssen ausgesetzt sind. Der Vergleich der Durchschnittswerte wird dennoch in der Öffentlichkeit immer wieder verwendet. Die Statistik der BA hat aufgezeigt, wie man mit Hilfe einer Ranganalyse und der Verwendung von arbeitsmarktlichen Vergleichstypen zu belastbaren Vergleichen der Ergebnisse für die einzelnen Träger sowie die Träger nach den Trägerformen kommen kann.


Wie funktioniert die Ranganalyse und Verwendung arbeitsmarktlicher Vergleichstypen?

Um diese verzerrenden Einflüsse auszuschalten, wurden die Träger Regionaltypen mit unterschiedlicher Arbeitsmarktlage zugeordnet und innerhalb dieser Regionaltypen miteinander verglichen (siehe Frage zur Regionaltypisierung). Der Vergleich der Trägerformen stellt dann auf den Rang der einzelnen Träger in der Verteilung des jeweiligen Regionaltyps ab. Jedem Träger wurde dann innerhalb seines Regionaltyps einer von vier Rängen zugewiesen, und zwar von Rang eins (niedrigste Übergangsraten) bis Rang vier (höchste Übergangsraten). Schließlich wurden für jede Trägerform die Ränge ausgezählt. Wenn die Trägerform für die Übergangsrate keine Rolle spielen würde, müssten sich die Träger in den drei Trägerformverteilungen gleichmäßig auf die vier Ränge verteilen. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist allerdings zu beachten: Weil die ARGEn die Masse der Messpunkte stellen, kann sich die Verteilung der Rangpositionen nur in engen Grenzen von der gleichmäßigen Aufteilung auf vier Ränge unterscheiden. Die Verteilung der ARGEn ist deshalb nicht isoliert, sondern als Referenzverteilung im Zusammenhang mit den anderen Verteilungen zu interpretieren.


Sind die Ergebnisse der Analyse von der gewählten Vergleichsmethode abhängig?

Es wurde geprüft, ob die Ergebnisse der Analyse hinsichtlich des methodischen Vorgehens robust sind. Dazu wurden drei Tests durchgeführt, die im Methodenbericht auf den Seiten 18 bis 19 beschrieben werden. Alle drei Tests haben die Erkenntnisse aus der für den Methodenbericht praktizierten Analyse bestätigt.


Ist die Regionaltypisierung speziell für die Übergangsanalyse entwickelt worden?

Für Trägervergleiche ist es unabdingbar die regionale Arbeitsmarktverfassung zu berücksichtigen. Um diesen Einfluss zu kontrollieren und Vergleichbarkeit herzustellen, wurde die Regionaltypisierung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) herangezogen, die in der Bundesagentur für Arbeit für Steuerungszwecke im SGB II genutzt wird. Das IAB hat eine erste SGB II-Typisierung bereits im Jahr 2005 erarbeitet mit der Zielsetzung, Gruppen von SGB II-Trägern mit ähnlichen Rahmenbedingungen zu identifizieren und somit eine Grundlage zur objektiven Beurteilung des jeweiligen Arbeitsmarkterfolgs eines SGB II-Trägers zu schaffen. Mit dem IAB-Forschungsbericht Nr. 1/2007 wurde die Typisierung aktualisiert. Dabei wurden 12 Typen festgelegt, auf die auch im Rahmen der Analysen für den Methodenbericht zu Übergängen zurückgegriffen wurden. Die Regionaltypisierung wird auch bei der monatlich aktualisierten Darstellung grundlegender SGB II - Kennzahlen für interregionale Vergleiche verwendet.


Beeinflusst die unterschiedliche Besetzung der Regionaltypen mit zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) das Ergebnis der Analyse?

Bei manchen Regionaltypen sind keine oder nur sehr wenige zkT vertreten. Die einzelnen zkT, die solchen Typen zugeordnet sind, können sich ohne Beschränkung mit den anderen Trägern in diesem Regionaltyp vergleichen. Allerdings gibt es für einen Vergleich mit anderen zkT der gleichen Arbeitsmarktlage zu wenige Vergleichspartner. Auch kann aus der Position der zkT in der Rangliste für einen Regionaltyp mit wenigen zkT nicht auf eine typischen Lage der zkT im Vergleich zu ARGEn geschlossen werden. Für eine solche Fragestellung bzgl. der Trägerform sind die Regionaltypen zu betrachten, bei denen zkT in größerem Umfang vertreten sind. Die notwendigen Detailergebnisse sind im in den Tabellen 1 bis 24 des Methodenberichts dargestellt. Aus ihnen kann man die Darstellungen auf den Seiten 14 und 17 des Methodenberichts auch eingeschränkt auf ausgewählte Regionaltypen (z.B. Typ 6 bis 11, in denen die zkT besonders häufig auftreten) gewinnen. Man erhält praktisch die gleichen Ergebnisse; die angewandte Methode ist weitgehend invariant gegenüber Häufungen oder seltenem Auftreten von zkT in einzelnen Regionaltypen.


Warum wurden die Übergangsanalysen von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erstellt?

Die Bundesagentur für Arbeit hat den nach § 53 SGB II i.V.m. §§ 280 ff SGB III einen umfassenden Auftrag zur amtlichen Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistik. Grundlegendes Thema dieser Statistiken sind die Beziehungen zwischen Leistungen, Förderung, Arbeitslosigkeit und Beschäftigung; dabei geht es einerseits darum, das Gesamtsystem und Überschneidungen zwischen den Teilmengen zu beschreiben, und andererseits darum, die Bewegungen (Zu- und Abgänge) transparent zu machen. Angesichts des Gesamtauftrages von SGB II und SGB III (Überwindung von Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit) kommt hierbei Übergängen in Beschäftigung eine besondere Bedeutung zu. Die Daten zu den Übergängen wurden durch integrierte Auswertungen der Daten aus der Arbeitslosen- und der Grundsicherungsstatistik sowie der Beschäftigungsstatistik ermittelt. Dieses Verfahren bietet eine hohe Zuverlässigkeit, um unabhängig von Einträgen und Dokumentationen der Sachbearbeiter bei den Trägern Übergänge festzustellen; zurückgegriffen wird schließlich auf die Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung bei Beschäftigungsaufnahme.


In welchem Verhältnis stehen die Ergebnisse des Methodenberichts zu der Wirkungsforschung der Experimentierklausel nach § 6c SGB II?

Die ermittelten Übergangsdaten wurden den mit der Evaluation nach § 6c SGB II betrauten Forschungsinstituten vorgestellt, mit ihnen erörtert und ihnen in einer abschließenden Fassung Ende Februar 2008 als Arbeitsgrundlage zur Verfügung gestellt. Die Daten wurden von der Statistik der BA Anfang Juni in Tabellenform auf der Internetseite der „SGB II-Kennzahlen für interregionale Vergleiche“ außerhalb des eigentlichen Datenpools eingestellt. Am 18. Juni 2008 erfolgte die Veröffentlichung des zugehörigen Methodenberichts und die Vorstellung auf einer Informationsveranstaltung in Berlin. Im Methodenbericht werden die Datengrundlagen erläutert, methodische Hinweise zu einem sinnvollen Vorgehen bei der Einordnung der Träger in ein Gesamtbild gegeben und entsprechende Analysen vorgelegt, die den Charakter von Deskriptionen haben und als solche die unterschiedliche Integrationsleistung der Träger im Kontext grundsätzlicher vergleichbarer Träger aufzeigen. In einer gesonderten Broschüre hat die Bundesagentur für Arbeit diese Ergebnisse aufgegriffen und auf die tendenziell bessere Integrationsleistung der Agenturen in getrennter Aufgabenwahrnehmung bzw. in den ARGEn hingewiesen. Diese veröffentlichten Daten der Übergangsanalysen können nicht die Ergebnisse der gesetzlichen Evaluation vorwegnehmen, die viel umfangreicher angelegt ist, weitere intervenierende Variablen mit einbezieht und auf entscheidungstheoretische Methoden der Statistik basiert. Erst durch diese Analysen kann die Frage nach der Kausalität der Organisationsform beantwortet werden bzw. können Gründe für Abweichungen der Werte der einzelnen Träger herausgearbeitet werden.